ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.

Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.

Achtung! Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit Bestätigung des Auftrags durch den Vertragspartner Bestandteil dieses Vertrages.

2. Angebot und Auftragsbestätigung

Unsere Angebote sind freibleibend.
Der Vertrag gilt erst bei Übermittlung  einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns und durch Übermittlung der in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Anzahlung des Vertragspartners als geschlossen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht ausdrücklich anderes vermerkt ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen.

Der Kaufpreis/Werklohn ist als Anzahlung bei Zustandekommen des Vertrages in Höhe von 50 %, der Restbetrag spätestens bei Lieferung/nach Leistungserfüllung zu bezahlen, falls nicht anderes ausdrücklich vereinbart ist.

Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringenden Werkleistungen, Reparaturleistungen und Montageleistungen mangels anderer Vereinbarung nach dem tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Diese Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen. Für jede Arbeitsstunde einschließlich Wegzeiten werden € 90 inkl. 20% MWST in Rechnung gestellt.
Der Käufer/Werkbesteller verpflichtet sich bereits bei Vertragsabschluss zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises/Werklohns.

Wird gegen unsere Rechnung binnen 2 Wochen kein begründeter, schriftlicher Einspruch erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt.

Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird.

4. Verzugszinsen

Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers sind wir berechtigt, jährlich Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz zu verrechnen.

5. Lieferung -Transport – Gefahrenübergang

Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk Zwölfaxing, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Das Risiko geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Käufer über. Der Verkäufer haftet in keinem Fall für den Verlust oder für Schäden der Waren, die nach der Übertragung des Risikos entstanden sind. In jedem Fall ist der Käufer nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung des Warenpreises befreit, wenn der Verlust oder Schaden nach der Übertragung des Risikos eintritt.

Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen der Käufer.

Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen werden aber von uns auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht.              

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner über diese Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht mehr durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.

Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

7. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist, sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung, unsere Segelmacherei in 2322 Zwölfaxing, Schwechater Strasse 35.

8. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug

Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer/Werkbesteller jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

Bei höherer Gewalt wird die Lieferzeit um einen Zeitraum verlängert, der der Dauer der höheren Gewalt entspricht, z. B. Streiks jeglicher Art, Brände, Überschwemmungen, Mangel an Energie, Lieferausfälle oder Lieferverzögerungen bei Rohmaterial, Ausfälle und Störungen, Unfälle oder Krankheitsfälle im Herstellungsbetrieb des Verkäufers und andere Hindernisse, die nicht vom Willen der Parteien abhängen und die Lieferung vorübergehend unmöglich oder zu teuer machen.

Sobald der Verkäufer über das Ereignis höherer Gewalt informiert ist, wird er den Käufer innerhalb einer angemessenen Frist über die möglichen Folgen für die Lieferverpflichtungen informieren.

9. Annahmeverzug

Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von € 5  pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen.

10. Gewährleistung

Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
Die Ware ist nach der Lieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung und unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels, dem Verkäufer bekannt zu geben.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Der Verkäufer haftet nicht für Mängel oder Nichtübereinstimmungen der Waren, die sich durch Überlastung und dem daraus resultierenden Verschleiß, unsachgemäße Verwendung oder falsche Montage ergeben.  Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für Mängel an Waren, wenn diese auf eine Nichteinhaltung der Gebrauchs- und Wartungsanweisungen zurückzuführen sind oder wenn die Waren zu anderen Zwecken als vorgesehen verwendet werden.

Der Käufer verliert jegliche Gewährleistungsrechte, wenn er keine vom Verkäufer geforderte angemessene Kontrolle zulässt oder der Käufer die Rückgabe des mangelhaften Werkstückes verweigert.

Die Mangelbehebung hat vom Verkäufer oder einem vom Verkäufer beauftragten Unternehmen zu erfolgen. Es besteht kein Gewährleistungsanspruch, wenn der Käufer selbst oder Dritte bereits Eingriffe oder Änderungen vorgenommen haben.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate.

11. Regressanspruch gem. § 933b ABGB

Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen.

12. Schadenersatz

Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Ersatzansprüche verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 3 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.

Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

13. Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen oder Schadenersatzansprüche, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

14. Formvorschriften

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. - ausgenommen Mängelanzeigen - bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

15. Rechtswahl

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.

16. Gerichtsstandvereinbarung

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.

17. Elektronische Rechnungslegung

Unser Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden.

18. Datenschutz und Cookies

Wir weisen hiermit ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung hin. Im Detail ist sie unter https://onesails.at/de/datenschutzerklaerung/ abzurufen.